Holzschutzmittel
Unter Holzschutzmittel versteht man Chemikalien, die geeignet sind, die Zerstörung von Holz durch Pilze und Insekten zu verhindern. Hierzu maßgebend ist die DIN 68800.
Je nach Gefährdungsklasse und vorgesehenem konstruktivem Holzschutz ist nach wie vor ein chemischer Holzschutz unumgänglich.
Auf Grund prägender Erfahrungen mit dem chemischen Holzschutz aus den 1960er und 1970er Jahren wird seit Anfang der 1990er Jahre in Neubauten auf den Einsatz von druckimprägnierten Hölzern in der Regel verzichtet.
Obwohl viele Holzschutzmittel, wie PCP, verboten oder nicht mehr angewandt werden (Lindan), finden sich bei entsprechenden Untersuchungen bisweilen immer noch Holzschutzmittel, wie Lindan, Pentachlorphenol (PCP), Dichlofluanid und Furmecyclox, in Materialien und Hausstaub. Die Halbwertszeit von Lindan und PCP wird einigen Quellen zufolge mit etwa 25 Jahren angegeben. Gerade in Fertighäusern aus den 70er Jahren kommt zu einer Belastung mit Holzschutzmitteln auch eine Belastung mit deren Abbauprodukten in Frage (z.B. Chloranisole). Vor einem Immobilienerwerb ist eine Abklärung sinnvoll und in höchstem Maße empfohlen.
Für den chemischen Holzschutz weicht man inzwischen auf Salzimprägnierungen (Borsalze) oder künstliche Pyrethroide (Permethrin) aus. Diese können bei Kontakt ebenfalls gesundheitlich relevant sein. Daher sollten diese Mittel im Hausstaub nicht nachweisbar sein.
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Polychlorierte Biphenyle (PCBs) stellen eine ganze Reihe von gelblichen Flüssigkeiten dar, die bis zu ihrem weltweiten Verbot im Mai 2001 im Rahmen der Stockholmer Konvention universelle Anwendung fanden. In Deutschland ist die Herstellung seit Mitte der 80er Jahre verboten. Da die Eigenschaften über große Bereiche verändert und angepasst werden können, stellen sie eine ideale technische Lösung für viele Problemfälle dar. Leider sind sie für lebende Organismen wie Tiere, Pflanzen und insbesondere Menschen akut kaum, chronisch aber extrem toxisch. Schon in geringsten Mengen verursachen sie Nerven- Zell und Erbschäden.
Quellen können ausgelaufene alte Kondensatoren aus Leuchtstoffröhren sein. In Frage kommen auch Trafoöle oder Weichmacher aus Bauteilfugen.
In der Natur sind polychlorierte Biphenyle kaum abbaubar. Daher sind sie inzwischen weltweit in der Natur – auch in der Arktis – nachweisbar, was auch in der arktischen Tierwelt zu Unfruchtbarkeit führt. Erst 2002 wurde ein bekannter Saatgut- und Gentechnikkonzern verurteilt, nachdem er Jahrelang PCB bewusst in die Umwelt freigesetzt hatte. Der Prozess zog sich über 33 Jahre hin.
Bei unsachgemäßer Sanierung ist die Gefahr von unkontrollierter Freisetzung gegeben. Daher ist eine Sanierung sachkundig und mit großer Sorgfalt durchzuführen.