Was sind Lösemittel?
Als Lösemittel werden leichtflüchtige Stoffe bezeichnet, die, wie der Name andeutet, den Zweck haben, einen Lack, Farbe, Klebstoff und Ähnliches in flüssiger Form zu halten. Nach der Verarbeitung soll das Lösemittel an die Luft abgegeben werden und den Lack dadurch verfestigen.
Viele früher verwendete Lösemittel (wie Benzol) sind als gesundheitlich sehr relevant einzuschätzen. Seit Inkrafttreten der Lösemittelverordnung im Jahre 2001 (31. BImSchV) wurden viele dieser Stoffe durch andere ersetzt, die gesundheitlich anders, evtl. auch schwächer zu bewerten sind. Maßgebend hierfür sind im Innenraum die toxikologischen Bewertungsrichtlinien des Umweltbundesamts bzw. die statistischen Bewertungshilfen der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF). Während die toxikologische Bewertung der Frage nachgeht: Wie giftig ist die Stoffkonzentration? beantwortet die statistische Bewertung die Frage: Ist die Konzentration „normal“?
Für Arbeitsplatzbewertungen greift die Gefahrstoffverordnung, deren Bewertung auf das MAK-Werte-Konzept zurückgreift.
Sind Farben und Lacke „lösemittelfrei“ besser?
Der Hinweis „lösemittelfrei“ besagt im Grunde nur, dass die verwendeten Lösemittel auf Grund des Siedepunktes nicht in die Kategorie „Lösemittel“ fallen.
Das Abtrocknen und damit das Ausgasen dauert länger, die Gesundheitsbelastung hält länger an. Nur für den Verarbeiter besteht der Vorteil, dass extreme Spitzen vermieden werden.
Wird als Lösemittel Wasser verwendet, müssen dem Gebinde sogenannte Topfkonservierer zugesetzt werden, um die Haltbarkeit des Produkts zu gewährleisten. Diese sind gesundheitlich unter Umständen problematisch (siehe Biozide).